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Deutschlandfunk Hintergrund. Aus der Gerichts Kantine in den Verhandlungssaal. Der Deal im Strafprozess. Eine Sendung von Peggy Fiebig.

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Ich habe jetzt ein Jahr acht Monate auf Bewährung bekommen mit dreijähriger Bewährungsfrist. Und das ist quasi noch so zwei Monate unter der Grenze, wo es keine Bewährung mehr gibt.

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Nur eine Stunde hat die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Halle gedauert. Michael, der eigentlich anders heißt, ist nun wegen Diebstahls vorbestraft. Dass er mit einer Strafe von weniger als zwei Jahren davongekommen ist und nicht ins Gefängnis muss, hat er auch einem Deal zwischen seinem Verteidiger, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu verdanken. Sein Anwalt habe die Sache angeschoben, erzählt Michael.

[00:00:51]

Wir hatten ja vorher schon ein paar Termine, um die Strategie zu besprechen und da hat er das dann schon angemerkt gehabt, wieder mit einem Bier laufen könnte. Dass da noch eine Bewährungsstrafe bei rauskommt. Und als im Gericht waren der Richter und Staatsanwalt in den Gerichtssaal rein, mein Anwalt dann hinterher. Ich hab noch draußen gewartet. Er hat dann halt mit denen gesprochen.

[00:01:11]

Die mündliche Verhandlung unterscheidet sich zunächst nicht von anderen. Der Richter eröffnet die Sitzung. Er stellt die Schöffen und den Staatsanwalt vor. Er verliest die Anklage.

[00:01:22]

Danach hat dann der Richter gesagt gehabt Habe von ihrem Anwalt schon erfahren, dass sie dem, was in der Anklage steht, zustimmen und auch, in welche Richtung das ungefähr geht. Haben Sie noch etwas zu sagen? Und da habe ich halt nur gesagt, was ich vorher mit meinem Anwalt abgesprochen war. Ja, ich stimme der Anklage so wie sie verlesen wurde, zu. Und das war's dann eigentlich.

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Geständnis gegen Straferlass. Das ist in der Regel der Grundsatz bei einem Deal, einer Verfahrens, beengenden Absprache, wie es offiziell heißt. Für Michael bedeutete das Er gesteht alle ihm vorgeworfenen Taten, auch die, die ihm die Staatsanwaltschaft möglicherweise nicht hätte nachweisen können. Und dafür bekommt er noch eine Bewährungsstrafe. Rückblickend ist er sich allerdings nicht mehr ganz so sicher, ob das wirklich der beste Weg war oder wäre das andere.

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Wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht darauf eingelassen hätte, vielleicht anders gekommen. Noch weniger an Strafe, weil wie jede Einzeltat hätten nachweisen müssen, was aber nicht gegangen wäre.

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Wer vor Gericht steht, ist in einer Ausnahmesituation. Tausend Gedanken gingen dem Angeklagten durch den Kopf, wie es soweit kommen konnte. Wie es jetzt weitergeht. Was aus seinem Hund wird, wenn er ins Gefängnis muss. Und so war Michael vor allem erleichtert, als sein Anwalt vom erfolgreichen Deal berichtete.

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Zu dem Zeitpunkt ist die Anspannung so groß, da freut man sich quasi über jede glückliche Nachricht genannten Zeichen. Und wenn der Anwalt sagt Ja, das klappt so, dann sagt man Ja okay, machen wir bloß schnell weg hier und da.

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Deals kennt man vor allem aus amerikanischen Krimiserien. Doch auch in Deutschland ist die Höhe einer Strafe oft das Ergebnis einer Absprache. Allerdings ist der Deal hierzulande umstritten. Während er von einigen als wirksames Instrument angesehen wird, um der Verfahrens Fluth Herr zu werden, wird er von anderen als Bruch mit dem Schuldprinzip verdammt. Das Bundesjustizministerium hat vor zwei Jahren eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die den Umgang mit Absprachen in der Praxis untersuchen sollte und die vor kurzem veröffentlicht wurde. Sie könnte Folgen haben.

[00:03:42]

Krüger Staatsanwaltschaft Frankfurt.

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Nur Krüger ist Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main. Er arbeitet in der Schwerpunkt Staatsanwaltschaft für Wirtschafts Strafsachen. Hier geht es besonders häufig um komplizierte und sehr langwierige Verfahren, die sich mit einem Geständnis und einer Absprache über die Höhe der Strafe arbeits ökonomisch abkürzen ließen. Und dennoch Allzu häufig werden seine Verfahren nicht mit einem Deal beendet.

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Ich denke mal, dass die Thematik Verfahren spendende Absprachen in weniger als jeder zehnten Verhandlungen zur Sprache kommt und eine konkrete Verfahren spendende Absprache wird und auch in deutlich weniger Fällen dann tatsächlich geschlossen. Da gibt es dann unterschiedliche Interessenlagen. Unter Umständen wird das nur von einer Seite angesprochen und die anderen Seiten sagen Nein. Oder man kann sich nicht einigen.

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Deals werden in fast allen Bereichen geschlossen, erläutert Krüger. Mit Ausnahme der Verkehrsdelikte ausgerechnet. Denn dabei geht es meist um den Entzug der Fahrerlaubnis. Das ist juristisch betrachtet aber keine Strafe, sondern eine so genannte Maßnahme der Besserung und Sicherung. Und über die ist eine Vereinbarung gesetzlich ausgeschlossen. Ansonsten aber, so der Staatsanwalt, könne man sagen von Betäubungsmitteln Kriminalität.

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Über die Steuer Delikte, über den Betrug oder ähnliches ist der Grad der Fälle, bei denen darüber gesprochen wird und bei denen es zu einer Einigung kommen kann, in etwa gleich.

[00:05:14]

Noah Krüger selbst schlägt einen Deal er selten vor. Offenbar halten das auch seine Kolleginnen und Kollegen so. Denn zu 95 Prozent gehe die Initiative von der Verteidigung aus, so auch die Erfahrungen des Magdeburger Strafrechts Stefan Caspari.

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Das kann durchaus so sein, dass der Anwalt mal anruft und sagt Wir wollten mal hören, ob man sich nicht mal zusammensetzen kann. Ob das Gericht da möglicherweise eine Chance sieht, bei einer geständigen Einlassung einen bestimmten Strafrahmen zu bewegen.

[00:05:43]

Allerdings ist Richter Stefan Caspari kein großer Freund von Absprachen.

[00:05:48]

Ich mache es nicht gerne, mache es auch nicht von uns aus. Also vom Gericht aus mache ich keine Verständniß Vorschläge, verweigere mich dem aber auch nicht, wenn es von anderer Seite kommt. Der Gesetzgeber hat gesagt, das ist eine Art und Weise, wie man verfahren kann. Dann fand ich es auch nicht richtig zu sagen. Auch wenn es im Gesetz drinsteht, machen wir es generell nicht. Aber als Gericht selber fördere ich das nicht, weil es aus meiner Sicht immer noch so ein bisschen den Beigeschmack von Bazaar hat.

[00:06:14]

Bazaar Das klingt nach Handeln und Feilschen, nach höchstens überlieferten informellen Regeln vor deutschen Gerichten. Ist das anders? Es gibt Regeln. So kann es Absprachen grundsätzlich nur über Tatsachen und das daraus folgende Strafmaß geben, nicht dagegen über eine rechtliche Bewertung, erläutert Richter Caspary. Obwohl die wiederum für das Strafmaß wichtig sein könnte.

[00:06:40]

Man kann es nicht dahingehend einigen, dass man sagt Wir gehen jetzt mal davon aus, das war so. Aber wir werden das am Ende nicht als Raub, sondern nur als Diebstahl und Körperverletzung werten.

[00:06:51]

Und anders als auf dem Basar und in amerikanischen Fernsehserien ist das Verfahren nach einer Absprache nicht sofort zu Ende. Richterinnen oder Richter verkünden auch nicht direkt im Anschluss die Strafe. Denn auch ein Geständnis im Rahmen eines Deals muss überprüft werden. Weitere Beweiserhebung sind manchmal nötig, wenn die sogenannte gerichtliche Aufklärungspflicht besteht, auch bei einem Deal im Interesse der Opfer und der Öffentlichkeit. Und Geständnis ist nicht gleich Geständnis. Die Münchner Strafverteidigern Annette von Stetten kennt das.

[00:07:28]

Es gibt Richterinnen und Richter. Denen reicht der Standardsatz der Anklage Sachverhalt wird objektiv und subjektiv eingeräumt. Trifft alles zu, was natürlich streng genommen kein wirkliches Geständnis ist. Das ist eine Vertheidiger Erklärung mit einem Satz. Das hat mit dem, was der Mandant dazu zu sagen hat, herzlich wenig zu tun.

[00:07:49]

Vielen Richtern reicht das dann auch nicht. Sie wollen ein echtes Geständnis vom Angeklagten selbst hören, nicht vom Verteidiger.

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Und dann auch nicht nur. Ja, stimmt alles. Ich gestehe, sondern tatsächlich auch ein bisschen mit Inhalt verbunden.

[00:08:03]

An den unterschiedlichen Vorstellungen davon, wie denn das Geständnis zu erfolgen hat, scheitere nicht selten der ganze Deal, so Annette von Stetten. Besonders problematisch kann das werden, wenn ein Mandant Taten gesteht, die er gar nicht begangen hat, einfach nur, weil die Beweislage so erdrückend ist.

[00:08:23]

Das kommt häufiger vor, als man denkt. Der Mandant sagt Ich war das nicht. Ich rate ihm trotzdem, das Deal Angebot anzunehmen, einfach weil klar ist, er wird in jedem Falle verurteilt, nur ohne Deal. Noch viel schlimmer und gerade in diesen Fällen ist es natürlich den Mandanten nicht möglich, da eine qualifizierte Erklärung abzugeben, warum er die Straftat, die ihm zur Last liegt, nun begangen hat.

[00:08:44]

Das Geständnis im Rahmen eines Deals ist nicht nur für das Gericht bedeutsam. Auch für die Opfer kann es wichtig sein zu hören, dass der Angeklagte die Tat zugibt. Annette von Stetten hat das jüngst als Opfer Anwältin in einem Verfahren wegen Vergewaltigung erlebt.

[00:09:02]

Da habe ich massiv angeschoben, was diesen Deal anbelangt, weil ich wusste, dass meiner Mandantin nichts wichtiger war als ein Geständnis des Angeklagten. Der war völlig egal. Was kommt dabei raus? Geht er jetzt für vier Jahre oder für sechs Jahre oder nur für drei Jahre ins Gefängnis? Das war ja völlig wurscht. Das Wichtigste war für die das Geständnis des Angeklagten. Das Zweitwichtigste war, dass ihr eine nochmalige Aussage erspart bleibt. Und das war dann letztlich auch der ausschlaggebende Punkt für die Staatsanwaltschaft, den Deal Vorschlag zu akzeptieren.

[00:09:34]

Über viele Jahre liefen solche Verständigungen, wie Deals oder Absprachen auch genannt werden, vertraulich ab in Hinterzimmern, auf den Korridoren oder sogar in der Gerichts Kantine. Ohne Dokumentation nicht nachvollziehbar. Seit gut zehn Jahren allerdings gibt es eine gesetzliche Regelung. Paragraf 257 c der Strafprozessordnung legt fest, was Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vereinbaren dürfen. Formalien sie dabei einzuhalten haben vor allem ein Ziel hatte der Gesetzgeber seinerzeit vor Augen. Deals sollten transparenter werden. Angeklagte und die Öffentlichkeit sollten erfahren, in welchen Verfahren was wann wie ausgehandelt wurde.

[00:10:21]

Allerdings musste sie schon wenige Jahre später das Bundesverfassungsgericht mit der Neuregelung befassen. Grund waren mehrere Verfassungsbeschwerden für das Karlsruher Gericht. Ein willkommener Anlass, sich die neue gesetzliche Regelung genauer anzusehen. Gutachter kamen zu ernüchternden Erkenntnissen. In einem Großteil aller Deals wurden nach Einschätzung der befragten Richter die Gesetze verletzt. Entsprechend harsch war dann das Karlsruher Urteil. Die gesetzlichen Regelungen zur Urtheils Absprache hätten ein erhebliches Vollzugsdefizit, hieß es. Im Klartext Das Gesetz ist gerade noch verfassungsgemäß. Wird es allerdings weiterhin in großem Umfang ignoriert, könnte es in die Verfassungswidrigkeit rutschen.

[00:11:10]

Der Gesetzgeber müsse deshalb die weitere Entwicklung im Auge behalten und wenn nötig gegensteuern. Das Bundesjustizministerium gab deshalb eine neue Untersuchung in Auftrag, deren Ergebnisse vor kurzem veröffentlicht wurden. Geprüft werden sollte, ob es auch nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts vor deutschen Gerichten noch unzulässige Absprachen gibt. Dazu untersuchten Rechtswissenschaftler von den Universitäten Frankfurt, Düsseldorf und Tübingen Berge von Akten. Sie befragten außerdem Richter und Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafverteidiger und Strafverteidiger rinnen nach ihren Erfahrungen. Insgesamt haben alleine auf die Online-Befragung über 1500 Personen geantwortet, erläutert Professor Jörg Kinzig von der Uni Tübingen.

[00:12:03]

Einer der Autoren mit einer Gleichverteilung von Staatsanwälten und Richtern und etwa ein Viertel 25 Prozent derer, die geantwortet haben, waren dann die Strafverteidiger.

[00:12:14]

Das Ergebnis ging in die gleiche Richtung wie schon die Untersuchung aus dem Jahr 2013, so Jörg Kinzig. Zwar sei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes alles etwas besser geworden, aber die Hauptaussage der Untersuchung ist, dass die illegalen Absprachen leben, würde ich sagen.

[00:12:32]

Also die sind auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht tot. Sie gehören immer noch zum Alltag in deutschen Gerichtssälen.

[00:12:43]

20 Prozent haben bei der Befragung angegeben, häufig oder sogar sehr häufig von Absprachen jenseits der gesetzlichen Vorgaben erfahren zu haben. 15 Prozent kennen sie aus der eigenen Praxis. Vor allem gegen Transparenz. Pflichten wird verstoßen. Wie Belehrungen und Protokollierung von Absprachen. Auch dass es untersagt ist, einen Verzicht auf Rechtsmittel z.B. Berufungen zur Bedingung für Deals zu machen, wird schon mal ignoriert. Beliebt sind auch sogenannte Punct Strafen. Das heißt, es wird nicht ein zu erwartender Strafrahmen mit Ober und Untergrenze vereinbart, sondern eine ganz genaue Straf Höhe.

[00:13:26]

Auch das widerspricht den rechtlichen Regeln für eine Verständigung. Trotz des Versuchs, Deals zu regeln und trotz der Mahnung des Bundesverfassungsgerichts ist es also bei illegalen Absprachen geblieben. Kritiker fühlen sich bestätigt, darunter der frühere Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer.

[00:13:47]

Es zeigt sich ein weiteres Mal, was schon immer prognostiziert oder vorhergesagt wurde, dass sich mit der bloßen Regelung einer Grenze der Legalität ist, nicht verhindern lässt, dass die Legalität informell umgangen wird. Das heißt, wir haben einen erheblichen Anteil von Staatsanwälten, Richtern und Strafverteidiger, die sich an die Regeln halten. Wir haben aber auch einen ganz erheblichen Anteil von solchen Beteiligten, die sich nicht daran halten.

[00:14:15]

Und wo genau die Grenze verläuft und wann diese Regeln gebrochen werden, ist von außen überhaupt nicht zu kontrollieren, sagt Fischer. Und das wiederum könne zu einem Vertrauensverlust in die Justiz führen. Der frühere Bundesrichter hält Deals nicht zuletzt für ungerecht.

[00:14:34]

Ein Deal kann man ja nur dann machen, wenn es etwas zu dealen gibt. Und Absprachen zeichnet sich dadurch aus, dass Leistung und Gegenleistung angeboten und dann auch gebracht wird. Das bedeutet Wer viel zu dealen hat, hat auch viel zu gewinnen.

[00:14:48]

Bestimmte Angeklagte können da aber kaum etwas bieten. Raub, Körperverletzung, Gewaltdelikte da kann ein Gericht nicht viel einsparen. Und der Beschuldigte oder die Beschuldigten haben nicht viel Verhandlungs Stoff. Je komplizierter und je größer der Umfang des Verfahrens Stoffs ist, desto mehr Deal Möglichkeiten gibt es. Und wenn jemand angeklagt ist wegen 300 Taten einer komplizierten Untreue im Finanzbereich, dann hat er natürlich eine sehr große Teal Masse. Im Ergebnis führen Deals immer zu groben Ungerechtigkeiten. Einfach weil die Verfahren so unterschiedlich sind, dass in manchen gedealt wird und in manchen halt nicht gegen illegale Deals.

[00:15:29]

Gibt es für Fischer nur ein probates Mittel?

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Wenn man das verhindern will, muss man klar sagen, dass solche Absprachen unzulässig sind. Man muss unzulässige Absprachen klar sanktionieren und zwar so sanktionieren, dass es denjenigen, die sie durchführen, weh tut und dass sie sich davor fürchten und es deshalb nicht tun.

[00:15:48]

Und auch Rechtsanwältin Annette von Stetten kann aus ihrer Erfahrung nicht bestätigen, dass Absprachen jenseits der Vorgaben weit verbreitet sind. Das Ergebnis der Studie hat sie deshalb ziemlich überrascht.

[00:16:01]

Ich erlebe das praktisch nie. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verfahren beenden Absprache erlebt hätte, die nicht lege artis war.

[00:16:12]

Und auch von Kolleginnen und Kollegen hat sie nichts über illegale Deals gehört. Das geht auch Richter Caspari so. Seit das Gesetz in Kraft ist, habe sich doch einiges geändert. Auf jeden Fall, so meint Caspari, bei den Landgerichten, wo meist schwerere Straftaten verhandelt werden.

[00:16:31]

Gerade bei den Strafkammer und gerade auch in Wirtschaft Sachen glaube ich schon, dass die Gesetzesänderung damals was gebracht hat, dass es nicht mehr im Hinterstübchen gemacht wird.

[00:16:39]

Für Oberstaatsanwalt Noah Krüger hat der Paragraf 257 C die Deals nicht nur, wie er sagt, vom Dunkel ins Licht geführt, sondern sie auch weitgehend legitimiert. Allerdings mussten zunächst Anfangsschwierigkeiten überwunden werden.

[00:16:55]

Zu Beginn der Neuregelungen gab es erhebliche Unsicherheiten bei den Gerichten, wie mit den neuen Vorschriften umzugehen ist. Und die führten bei manchen dazu, dass sie übervorsichtig wurden und sagten. Davon halten wir jetzt mal uns fern und bei anderen dazu, dass sie einfach eher altes Prozedere durchgezogen haben, wie sie das gewohnt waren. Solche Fall Konstellationen habe ich jetzt seit einer ganzen Reihe von Jahren nicht mehr erlebt. Ich denke, das liegt daran, dass inzwischen die Gerichte damit vertraut sind, dass die Obergericht, der viele zweifelhafte Fall Constellation oder Graubereiche klargestellt haben und dass vielleicht auch ein bisschen ein Generationenwechsel stattgefunden hat.

[00:17:38]

Dass der eine oder andere alte Hase, der sich nicht mehr auf eine neue Rechtslage einstellen wollte, inzwischen eben auch in Pension gegangen ist.

[00:17:47]

Woher die Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Studie und den Erfahrungen von Staatsanwalt Krüger und anderen kommen, ist schwer zu sagen. Rechtsprofessor Jörg Kinzig bekräftigt jedoch, dass die aus den Umfragen stammenden Ergebnisse repräsentativ sind. Durch die Anonymität der Studie sei es im Übrigen auch weniger wahrscheinlich, so Kinzig, dass die Befragten ihre Angaben geschönt haben. Der Wissenschaftler meint, dass die Politik sich jetzt mit der Studie befassen müsse.

[00:18:18]

Man wird darüber nachdenken müssen, ob man etwas reformieren muss. Das Bundesjustizministerium hat mitgeteilt, genau das wolle man jetzt tun. Die politische Diskussion über die Kosten. Sequenzen der Studie und die Zukunft des Deals hat erst begonnen. Das war der Hintergrund aus der Gerichts Kantine in den Verhandlungssaal. Der Deal im Strafprozess eine Sendung von Peggy Fiebig. Redaktion Gerwald Herter.